Energiearbeit
Durch die aktivierende Gesprächsführung und Anwendung unterschiedlicher energetischer Methoden unterstütze ich den Selbstheilungsprozess. Mentale, körperliche und seelische Blockaden können so gelöst werden.
Schon meine Großmutter väterlicherseits war in Folge ihrer Ahnen, Heilerin. So konnte sie willentlich veränderte Bewusstseinszustände erzeugen. In diesen Zustand konnte sie erkennen was der Mensch zur Heilung braucht. Sie wirkte durch ihre energetische Kraft aber auch durch überlieferte Kräutersammlungen, die sie selber sammelte, trocknete und diese dann zu Tees verarbeitete. Dank ihrer energetischen Kraft konnte sie viele Menschen heilen. Diese Gabe habe ich geerbt. Meine Intuition und die gesendete Absicht oder/und Handauflegen bewirken auf energetischen Ebene eine Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Aufgrund meines Wirkens konnte ich schon zahlreichen Menschen helfen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Wirken keine medizinische Behandlung ersetzt.

Rechtliche Heinweise
Geistiges Heilen beschränkt sich auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte der Patientinnen und Patienten durch Handauflegen. So heißt es im Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht über das Geistige Heilen vom 02. März 2004.
Ärztliche Fachkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich, zumal die Heilerin/der Heiler unabhängig von etwaigen medizinischen Diagnosen handelt.
Spirituelle Heiler/innen stehen damit unter dem Schutz der Glaubensfreiheit, Artikel 12 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Weil sie geistig wirken und damit der Religionsausübung näher stehen als der Medizin, benötigen sie keine heilkundliche Ausbildung. Ihre Arbeit ist vom Glauben an Gott und die geistige Welt getragen.
Beratungsgespräch
Sie wollen ein persönliches Gespräch?
- marina-beratung@web.de
- Montag – Freitag: 09:00 – 20:00